Zeugnisse & Abnahmen
Durch die erhöhten Qualitäts- und Produktanforderungen können alle Norm- und Sonderteile selbstverständlich auf Ihren Wunsch mit Zeugnisse & Abnahmebescheinigung nach EN 10204/DIN 50049 geliefert werden.
Inhalt der Bescheinigung: Keine Prüfergebnisse
(formlose Bescheinigung, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen der Bestellung entsprechen)
Lieferbedingungen: Nach den Anforderungen der Bestellung
Bestätigung der Bescheinigung durch: den Hersteller
Inhalt der Bescheinigung: Prüfergebnis auf der Grundlage nicht-spezifischer Prüfungen (aus laufender Serienproduktion) nicht aus Prüfungen an Teilen des Lieferloses
Lieferbedingungen: Nach den Anforderungen der Bestellung
Bestätigung der Bescheinigung durch: den Hersteller
Inhalt der Bescheinigung: Prüfergebnis auf der Grundlage spezifischer Prüfungen
Lieferbedingungen: Nach den Lieferbedingungen der Bestellung oder falls verlangt auch nach amtlichen Vorschriften und den dazugehörigen technischen Regeln (z. B. AD/TRD)
Bestätigung der Bescheinigung durch: den von der Fertigungsleitung des Herstellers unabhängigen Abnahmebeauftragten
Inhalt der Bescheinigung: Prüfergebnis auf der Grundlage spezifischer Prüfungen
Lieferbedingungen: Nach den Lieferbedingungen der Bestellung (spezifizierte Prüfanordnung des Bestellers)
Bestätigung der Bescheinigung durch: den von der Fertigungsleitung des Herstellers unabhängigen Abnahmebeauftragten und den vom Besteller beauftragten (vorgeschriebenen) Sachverständigen (z. B. TÜV, GL, DB)
Weitere Infos
Im Vergleich zu der Vorgängernorm entfallen somit
- das Werksprüfzeugnis 2.3
- bei den Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 die Versionen A und C
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 ersetzt sowohl die Abnahme durch den bisherigen amtlichen Abnehmer (früher 3.1 A) sowie die freie Abnahme durch einen vom Besteller beauftragten Sachverständigen (früher 3.1 C).
Das jetzige Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ersetzt die frühere Abnahme 3.1 B
Prüfbescheinigungen müssen generell durch den Hersteller oder durch den Hersteller und einen unabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt werden.